Rechtsprechung

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Haben Leistungsbezieher die ihnen gewährten Zahlungen zweckentfremdet, muss das Jobcenter nicht für die Mietrückstände aufkommen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2013
Auch nach einer ärztlichen Empfehlung hat ein Behinderter keinen Anspruch auf die Kostenübernahme für ein gewöhnliches Tandem, da es sich hierbei nicht um ein Hilfsmittel im Sinne des Gesetzes handelt.
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 25.02.2013
Wer als Sozialleistungsbezieher ein Darlehen erhält, ist dem Jobcenter den Beweis schuldig, dass es sich hierbei nicht um eine Schenkung oder Unterhaltsleistungen handelt.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2013
Ein neues Gesetz soll die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und die Vergleichbarkeit von Riester-Produkten zur privaten Altersvorsorge verbessern.
Leistungen der Wohlfahrtspflege werden nicht mindernd auf Sozialleistungen angerechnet, sofern sie den Leistungsbezieher nicht in einer ungerechtfertigten Weise begünstigen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.02.2013
Verstösst das angedachte Geschäftsmodell gegen die guten Sitten, so besteht kein Anspruch auf einen Gründungszuschuss gegen das Jobcenter.
Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012
Das Jobcenter darf einem Arbeitslosen die Darlegung seiner Gefühlswelt im Rahmen einer Bewerbung untersagen, wenn diese geeignet ist, eine Einstellung zu verhindern.
Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 16.06.2011
Selbst wenn die Modernisierung auf den Wunsch des Mieters zurück geht, ist das Jobcenter zur Übernahme einer folgenden Mieterhöhung verpflichtet.
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.2012
Auch eine geistige Behinderung einer Frau führt nicht zu einer Ausnahmeregelung, aufgrund derer die Krankenversicherung zur weiteren Kostentragung für Verhütungsmittel verpflichtet ist.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 23.01.2013
Wer neben seinen Sozialleistungen unregelmäßige Einkünfte bezieht, kann unter Umständen eine Anrechnung dieser auf das ganze Jahr und nicht nur auf den Bewilligungszeitraum erwarten.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2012
 

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