Blog

Prüfung der Kündigung

Prüfung der Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten diese für ungerechtfertigt bzw. möchten wissen, ob sie formale Fehler enthält? Arbeitgeber können aus unterschiedlichen Gründen kündigen (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt). An die verschiedenen Kündigungsgründe sind jedoch gewisse Anforderungen gestellt. Insbesondere bei verhaltensbedingten Kündigungen darf im Regelfall eine vorherige Abmahnung nicht fehlen.

Anwalt Arbeitsrecht in Bottrop – Ermittlung des Sachverhaltes der Kündigung

Sie erhalten nach Ihrer Wahl einen kurzfristigen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch oder einen Telefontermin. Das Kündigungsschreiben bringen Sie zu dem Beratungstermin mit oder lassen es mir vorher zukommen. Ich prüfe das Kündigungsschreiben zunächst auf formelle Fehler, wie die Einhaltung der Schriftform, das Fehlen einer Vollmacht etc. Anschließend erfrage ich den der Kündigung zugrunde liegenden Sachverhalt und prüfe die Kündigung auf ihre sogenannte materielle Rechtmäßigkeit, z. B. ob sie sozial ungerechtfertigt ist. Das Ergebnis erläutere ich ausführlich mit Ihnen und beantworte Ihnen gerne alle Ihre Fragen. Außerdem bespreche ich die Möglichkeiten, gegen die Kündigung vorzugehen und erläutere Ihnen die entstehenden Kosten sowie Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. über die Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe.

Achtung – kurze Fristen!

Unabhängig von der Tatsache, ob das Kündigungsschreiben ggf. ungültig ist (z. B. von einer nicht berechtigten Person unterschrieben), müssen Sie rasch handeln! Denn im Arbeitsrecht gelten nur kurze Fristen, wenn Sie eine Kündigung anzufechten gedenken. Sie haben ab Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Bevor Sie das aber auf eigene Faust probieren, sollten Sie besser die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bottrop stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Kündigungsschutzklage einreichen möchten.

Auch wichtig: Betriebsrats-Anhörung

Zu der Prüfung einer Kündigung gehört auch die Klärung der Frage, ob der Betriebsrat – sofern vorhanden – angehört wurde. Dieser muss nämlich umfassend über die Kündigungsgründe informiert werden. Versäumt der Arbeitgeber die Information des Betriebsrats, ist die Kündigung in jedem Fall unwirksam.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bottrop

Sie möchten Ihre Kündigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen? Nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. Ich prüfe Ihr Kündigungsschreiben auf formelle wie inhaltliche/sachliche Aspekte und prüfe selbstverständlich auch, ob in Ihrem speziellen Fall ggf. sogar der besondere Kündigungsschutz greift. Ich freue mich auf Ihr Erscheinen in meinen in Bottrop gelegenen Kanzleiräumen.

 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

 0 20 41 - 7 66 94 26