
Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, wie Betriebsräten und Gewerkschaften. Ich biete den Betriebsräten umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts und unterstütze sie bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, berate Sie bei den Verhandlungen und helfe ihnen bei der Lösung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen.
Die Leistungen im Überblick:
Betriebsvereinbarungen: Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten zu regeln.
Mitbestimmung: Beratung bei Fragen zur Mitbestimmung im Unternehmen, einschließlich der Rechte und Pflichten von Betriebsräten und Aufsichtsräten.
Schlichtungsverfahren: Unterstützung bei der Durchführung von Schlichtungsverfahren zur Lösung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen.
Betriebsräte: Sie als Betriebsrat isind die institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Ich unterstütze und berate SIe bei der Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und bei der Durchsetzung Ihrer umfassenden Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind
Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Anliegen im kollektiven Arbeitsrecht kompetent und zuverlässig zu lösen. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung und erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und Möglichkeiten im kollektiven Arbeitsrecht.