Eine taktisch vorteilhafte Verhandlung über eine Abfindung erfordert entsprechende Erfahrung im Arbeitsrecht und das Wissen, wie Arbeitgeber „ticken“. Und nicht zuletzt müssen Sie als Arbeitnehmer genau wissen, was Sie wollen. Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder möchten Sie ohnehin Arbeit an einer neuen Stelle beginnen und das jetzige Arbeitsverhältnis mit einer Abfindung beenden? Wenn letzteres zutrifft, dann lesen Sie hier weiter. Das Beratungsgespräch mit dem RechtsanwaltSie vereinbaren bitte einen Termin für ein Beratungsgespräch. In dem Beratungsgespräch schildern Sie mir Ihre derzeitige berufliche Situation und nennen mir Ihre Vorstellungen, unter welchen Bedingungen Sie aus Ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchten. Anschließend prüfe ich die Möglichkeiten für Sie, das Arbeitsverhältnis zu beenden und eine Abfindung zu erhalten. Wenn es Erfolgsaussichten gibt, kann ich auf Wunsch die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen, damit Sie im Ergebnis das Unternehmen Ihres Arbeitgebers mit dem „goldenen Handschlag“ verlassen können. Anspruch auf Abfindung?Einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es im Arbeitsrecht nicht. Aber nicht immer ist die Zahlung einer Abfindung das Ergebnis einer gekonnten Verhandlung. In bestimmten Konstellationen ist eine Abfindungszahlung durch Tarifverträge oder durch Sozialpläne im Zuge von betriebsbedingten Kündigungen garantiert. Steuern, Sozialversicherung und SperrzeitenErhaltene Abfindungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei, aber sie unterliegen der Steuerpflicht und Freibeträge gibt es nicht mehr! Beachten Sie weiterhin, dass sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung nachteilig auf den Arbeitslosengeldanspruch auswirken kann und dass die Agentur für Arbeit ggf. eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verhängt. Die Aushandlung einer Abfindung sollten Sie daher nur über einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt machen. Gerne berate ich Sie über Optimierungsmöglichkeiten bei der Abfindungsverhandlung. Höhe einer AbfindungZu der Höhe von Abfindungszahlungen gibt es viele Gerüchte und bei Güteverhandlungen schlagen Arbeitsgerichte gerne die Faustregel eines halben Bruttomonatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr vor. Doch die tatsächliche Höhe der Abfindung ist praktisch immer Verhandlungssache. Ohne juristischen Beistand eines Anwalts verschenken Sie womöglich viel Potenzial.
Jetzt Kontakt zu mir aufnehmen – Rechtsanwalt/Fachanwalt in BottropSie benötigen einen erfahrenen Arbeitsrechtler, der Sie bei der Aushandlung einer lukrativen Abfindung unterstützt? Dann freue ich mich auf Ihre baldige Kontaktaufnahme und Ihr persönliches Erscheinen in meiner Kanzlei in Bottrop. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. |
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.