Rechtsprechung

Rückzahlung der Sozialleistungen bei Geheimdiensttätigkeit

Weil ein chinesisches Ehepaar über 100.

000 Euro von einem ausländischen Geheimdienst erhielt, muss es Sozialleistungen von mehr als 40.000 Euro zurück zahlen.

Seit dem Jahr 1997 erhielt das Paar Leistungen vom deutschen Staat. Seit diesem Jahr gingen aber auch Beträge von insgesamt mehr als 100.000 Euro auf einem Konto des Ehepaares ein. Die Zahlungen endeten erst 2004. Nachdem der Sozialleistungsträger von diesen Zahlungen Kenntnis erlangt hatte, forderte er die gewährten Sozialleistungen zurück. Demgegenüber argumentierte das Ehepaar, dass das Geld lediglich ''treuhänderisch'' auf ihr Konto gezahlt worden wäre und zur Unterstützung chinesischer Dissidenten gedient hätte. Diesen Ausführungen schenkte das Gericht keinen Glauben:

Vermutlich handelte es sich um Zahlungen des taiwanesischen Geheimdienstes. Da keine Nachweise über Herkunft, Zweck und die Verwendung der Beträge vorgelegt wurden sei anzunehmen, dass das Geld dem Ehepaar genau so zur Verfügung stand wie die gewährten Sozialleistungen. Die Gewährung dieser war vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt, weshalb die Sozialleistungen zurück gezahlt werden müssen.

Ob eine Rückzahlung jedoch jemals erfolgt ist fraglich, zumal das Ehepaar inzwischen wieder in China lebt.
 
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil LSG NI L 8 SO 156 10 vom 06.03.2014
Normen: § 45 SGB X
[bns]
 

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