Rechtsanwälte Bottrop

Abgrenzungen bei Renovierungsarbeiten

Für die Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Renovierungskosten ist bei Renovierungsarbeiten an Wohnräumen eine deutliche Ausdehnung des Gebrauchswertes erforderlich.

Renovierungskosten können entweder als Werbungskosten oder als Herstellungskosten geltend gemacht werden. Werbungskosten haben den Vorteil, dass sie vollständig gegen die Einnahmen im betreffenden Veranlagungszeitraum aufgerechnet werden können. Bei den Herstellungskosten ist dagegen nur eine Abschreibung nach den üblichen Maßstäben möglich.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes können die Aufwendungen für Renovierungen, die zu einer deutlichen Anhebung des Gebrauchswertes führen, nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Soweit die Arbeiten allerdings lediglich zur Erhaltung der Wohnsubstanz führen, ist - entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung - eine Absetzung als Werbungskosten möglich. Entscheidendes Kriterium ist die Betriebsbereitschaft des Gebäudes gewesen, welche durch die von der Klägerin vorgenommenen Arbeiten nicht erst herbei geführt worden ist. Diese hatte umfangreiche Arbeiten an Fußböden, Fenstern und Türen vornehmen lassen, was die unterlegene Finanzverwaltung als Herstellungsarbeiten anstelle von Ausbesserungsarbeiten ansehen wollte.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de