Rechtsanwälte Bottrop

Alle Wohnungseigentümer müssen der Änderung des Nutzungszwecks von Teileigentum zustimmen

Im Falle der Umänderung von Wohnungseigentum in Teileigentum oder umgekehrt, ändert sich der Zweck des Sondereigentums seinem Inhalt nach für alle Wohnungs- und Teileigentümer, sodass alle Wohnungs- bzw.

Teileigentümer der Umwandlung zustimmen müssen.

Die Teilungserklärung ermächtigt zur Änderung des Nutzungszwecks von Wohnungseigentum.

Grundsätzlich ist jede Art der Nutzung des Wohnungseigentums oder Teileigentums zulässig, soweit sich die Nutzung im Rahmen der behördlichen Genehmigung hält. Umgekehrt reicht jedoch eine behördliche Genehmigung nicht dazu aus, eine einseitige rechtliche Änderung des Nutzungszwecks des Wohnungseigentums oder Teileigentums, wenn alle Wohnungs- und Teileigentümer betroffen sind. In einem solchen Fall muss die Nutzungsänderung von allen Wohnungs- und Teileigentümern materiell vereinbart werden und im Hinblick auf die Grundbucheintragung bewilligt werden.
Bestimmt die Teilungserklärung demnach das zulässige Maß der tatsächlichen Nutzung, bezieht sich dies nicht auf die Änderung des rechtlichen Nutzungszwecks, sodass die Zweckbestimmung nicht einseitig von einem Wohnungs- oder Teileigentümer geändert werden kann.
 
Oberlandesgericht München, Urteil OLG Muenchen 34 Wx 264 16 vom 11.11.2016
Normen: WEG §§ 1, 5, 10
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de