Rechtsanwälte Bottrop

Teilkündigung über eine Garage bei rechtlich selbstständigen Mietverträgen zulässig

Eine Teilkündigung über eine Garage ist unzulässig, wenn Wohnung und Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind.


Wird ein schriftlicher Wohnraummietvertrag und dazu ein separater Mietvertrag über eine Garage abgeschlossen, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die beiden Mietverträge rechtlich selbstständig sind.
Die Vermutung kann durch besondere Umstände widerlegt werden, die das Mietverhältnis über die Garage und den Wohnraum als rechtliche Einheit erscheinen lassen.
Eine solche Annahme ist insbesondere dann gegeben, wenn Wohnung und Garage auf demselben Grundstück liegen.

In dem entschiedenen Fall lagen Wohnung und angemietete Garage nicht auf demselben Grundstück, sondern 150 m auseinander auf verschiedenen Grundstücken. Das Gericht bejahte die Selbstständigkeit der abgeschlossenen Mietverträge, mithin die Zulässigkeit der Teilkündigung.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VIII ZR 251 10 vom 12.10.2011
Normen: BGB §§ 535, 546
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de