Rechtsprechung

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Erweckt ein Arbeitnehmer durch eigenes Verhalten Zweifel an seiner Arbeitsunfähigkeit, kann die Anfertigung eines Fotos in der Zweifel begründenden Situation ein legitimes Mittel sein um dem Arbeitgeber ein Vortäuschen der Erkrankung zu ermöglichen.
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 11.07.2013
Betriebsinterne Angelegenheiten unterliegen nur dann einer arbeitsvertraglichen Geheimhaltungspflicht, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat.
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 21.02.2013
Wer innerhalb der Arbeitszeit ein privates Telefonat führt und in diesem Rahmen einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch gegen die Unfallversicherung.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.09.2013
Beruht der Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Regel auf einem vorhandene Personalbedarf, sind diese bei der Berechnung der Betriebsgröße im Rahmen des Kündigungsschutzes zu berücksichtigen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2013
Fordert ein Filialleiter seine Mitarbeiter ohne Anzeichen einer Erkrankung zur Krankmeldung auf, liegt hierin eine schwere Vertragsverletzung welche den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 30.01.2013
Wer heimlich ein Personalgespräch aufzeichnet begeht einen so erheblichen Vertrauensverstoss, dass er mit seiner außerordentlichen Kündigung rechnen muss.
Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 30.06.2010
Die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers ist rechtswidrig, wenn dieser lediglich von seinen ihm zustehenden Rechten Gebrauch macht.
Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 28.11.2012
Die fristlose Kündigung eines Busfahrers ist rechtmäßig, da der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung neben einer erheblichen Vertragsverletzung einen eigenen Kündigungsgrund darstellt.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.11.2012
Die wiederholte Weigerung zum Tragen von Dienstkleidung kann eine Kündigung des Arbeitnehmers zur Folge haben, da eine dementsprechende Aufforderung von seinem Weisungsrecht gedeckt ist.
Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 20.03.2012
Ein weiteres Mal hatte sich ein Gericht mit den arbeitsrechtlichen Folgen eines beleidigenden Facebook-Eintrags zu beschäftigen und hat im Rahmen seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass es bei der Bewertung des Sachverhalts unerheblich ist, ob der Eintrag nur für Freunde oder die Öffentlichkeit sichtbar ist.
Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012
 

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