Das Zivilrecht ist für die Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen den sogenannten natürlichen oder juristischen Personen zuständig. Basis sind hier Gleichordnung und Gleichberechtigung. Der Begriff des Zivilrechts wird sowohl im allgemeinen als auch im juristischen Sprachgebrauch gleichbedeutend zu den Begriffen des bürgerlichen Rechts und des Privatrechts verwendet. Zu dem Bereich des Zivilrechts gehören unter anderem Regelungen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen oder etwa die drohenden Konsequenzen im Falle eines Vertragsbruches. Da das Zivilrecht sehr weitgefächert ist und sich mit vielen anderen Rechtsgebieten überschneidet, kann im folgenden auch nur wieder ein kleiner Ausschnitt aus zivilrechtlichen Bereichen aufgezeigt werden, in denen ich Interessen kompetent und umfassend vertreten kann.
Schwerpunkte im Zivilrecht:
Im Rahmen des Mietrechts helfe ich bei der Formulierung und Überprüfung von gewerblichen oder privaten Mietverträgen sowie von Pachtverträgen, damit sie rechtssicher gestaltet sind und zu keinen Folgeproblemen führen. Des Weiteren leite ich gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzungen von Kündigungen oder anderen mietrechtlichen Ansprüchen ein und führe Beratungen bei Betriebskostenerhöhungen, Mieterhöhungen oder Modernisierungsverfahren mit dem Vermieter, dem Mieter und der Hausverwaltung durch.
In der heutzutage immer stärker digitalisiert orientierten Welt hat das Internet massiv an Bedeutung gewonnen und insbesondere für Diensteanbieter gelten im Rahmen des Telemediengesetzes bestimmte Verpflichtungen. So finden im Rahmen des Internetrechts z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch als auch das Handelsgesetzbuch Anwendung, da immer mehr Verträge mittlerweile über das Internet geschlossen (etwa Telekommunikationsverträge und Kaufverträge). Hierbei sind Verbraucherschutzgesichtspunkte und speziell hierfür erlassene gesetzliche Vorschriften, wie das Fernabsatzgesetz zu beachten. Ferner spielen datenschutzrechtliche Gesichtspunkte eine große Rolle, so können im Falle von Zuwiderhandlungen gegen einschlägige Normen kostenintensive Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden drohen.
Einen weiteren Bereich des Zivilrechts bildet das Erbrecht, welches sich mit dem Übergang von Eigentum oder Vermögen eines verstorbenen Menschen auf eine oder mehrere andere Personen befasst. Im Todesfall kommt unweigerlich die Frage auf, was mit Vermögen und / oder Eigentümern des Verstorbenen passiert, oft führt dies zu Streitigkeiten unter den Erben – sog. Erbauseinandersetzungen, insbesondere wenn bestimmte Personen testamentarisch ausgeschlossen werden. Jedem Erblasser steht es offen, in seinem Testament neben der Verteilung des Erbes auch einen Testamentsvollstrecker festzulegen. Dieser verantwortet die korrekte Umsetzung des Testaments. Verstirbt ein Unternehmer urplötzlich und hat keine Nachfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag getroffen, richtet sich die Nachfolge nach gesetzlichen Regeln. Möglicherweise würden dann aber ungeeignete Personen die Leitung übernehmen.
Das Vertragsrecht umfasst alle Rechtsgeschäfte, die durch Verträge zustande kommen. Über Vertragstypen, wie Kaufvertrag oder Dienstvertrag, hinaus erlangen neue spezielle Vertragsarten, wie z. B. Franchiseverträge, Leasingverträge, oder Lizenzverträge Bedeutung. Oftmals handelt es sich um Verträge, die Elemente verschiedener klassischer Vertragstypen miteinander vereinbaren. Das allgemeine Vertragsrecht überlagert sich daher mit vielen Bereichen des Zivilrechts. Im Rahmen des Vertragsrechts prüfe ich die Wirksamkeit von Vertragsklauseln, analysiere die Durchsetzbarkeit von vertraglichen Regelungen und beurteile Prozessrisiken. Genauso gehören aber auch die Gestaltung und Erstellung verschiedenster Vertragstypen sowie allgemeiner Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen zu meinen Aufgaben.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.