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Zeugnisberichtigung

Als Arbeitnehmer steht Ihnen nach § 109 der Gewerbeordnung mit Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses zu. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes können Sie auch die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verlangen. In jedem Fall müssen die ausgestellten Zeugnisse klar und verständlich formuliert sein und dürfen Sie in Ihrem beruflichen Vorankommen nicht behindern. In der Vergangenheit hat es sich regelmäßig gezeigt, dass mancher Arbeitgeber durch geschickte Formulierung ein vermeintlich positives Arbeitszeugnis mit eher zweifelhafter Aussagekraft ausgestellt hat. Bei ganz klar mehrdeutigen Formulierungen, sollten Sie unbedingt eine Zeugnisberichtigung in Erwägung ziehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen im Arbeitsrecht bewanderten Anwalt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bottrop bin ich Ihr Ansprechpartner rund um Zeugnisse und Zeugnisberichtigung.

Prüfung des Arbeitszeugnisses durch den Rechtsanwalt

Sie lassen mir bitte das Arbeitszeugnis oder eine Kopie Ihres Arbeitszeugnisses zukommen. Ich prüfe den Inhalt und die Form des Arbeitszeugnisses. In einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen das Ergebnis meiner Überprüfung und beantworte Ihre Fragen. Insbesondere teile ich Ihnen die Zeugnisnote mit im Hinblick auf die Leistungsbeurteilung und die Verhaltensbeurteilung. Ich gebe Ihnen konstruktive Verbesserungsvorschläge und Tipps zur weiteren Vorgehensweise gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Anschließend mache ich Ihren Zeugnisberichtigungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend. Bitte beachten Sie, dass der Zeugnisberichtigungsanspruch zeitnah nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden muss.

Zeugnisberichtigung bei einfachen und qualifizierten Zeugnissen

Bei Arbeitszeugnissen zwischen den einfachen Zeugnissen (welche Tätigkeit über welchen Zeitraum?) und den qualifizierten Zeugnissen (detaillierte Tätigkeitsbeschreibung) unterschieden. Grundsätzlich kann die Zeugnisberichtigung auch bei einem einfachen Zeugnis infrage kommen. Beispielsweise dann, wenn Tätigkeit und/ oder Zeitraum unzutreffend festgehalten sind. Doch besondere Bedeutung bekommt eine solche Berichtigung hauptsächlich bei den qualifizierten Zeugnissen, denn hier spielt die Formulierung der Tätigkeitsbeschreibung eine entscheidende Rolle über das berufliche Weiterkommen.

Zweifel ob der Zeugnissprache? - Jetzt zum Rechtsanwalt

Sie haben ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis ausgestellt bekommen, aber offenkundige Fehler entdeckt oder ein ungutes Gefühl bei einigen Formulierungen? Dann nehmen Sie am besten gleich per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit meiner Kanzlei in Bottrop auf. Gerne prüfe ich Ihr Arbeitszeugnis „auf Herz und Nieren“, zeige Ihnen etwaige Schwachpunkte auf und helfe Ihnen bei der Durchsetzung einer Zeugnisberichtigung.

 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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