Rechtsprechung

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Auch wenn der Mietvertrag eine Untervermietung verbietet, muss ein Vermieter einem Mieter mit Liquiditätsproblemen die Untervermietung eines Teils der Wohnung gestatten.
Amtsgericht München, Urteil vom 15.10.2013
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen sind als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar, ohne dass ein hierdurch erlangter Gegenwert berücksichtigt wird.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.10.2009
Mieter haben gegen ihre auf dem Balkon rauchenden Nachbarn keinen Anspruch auf Unterlassung, nur weil sie sich durch den Zigarettenqualm belästigt sehen.
Landgericht Potsdam, Urteil vom 14.03.2014
Der Verlust des Wohnungsschlüssels einer Schließanlage rechtfertigt aus Sicherheitsgründen den Austausch der gesamten Schließanlage, falls eine missbräuchliche Verwendung des nicht auffindbaren Schlüssels durch Unbefugte zu befürchten ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2014
Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem ''be-zugsfertigen Zustand'' zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2014
Auch wenn der Mietvertrag eine Untervermietung verbietet, muss ein Vermieter einem Mieter mit Liquiditätsproblemen die Untervermietung eines Teils der Wohnung gestatten.
Amtsgericht München, Urteil vom 15.10.2013
So der Tenor eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, mit welchem es einen bestehenden Baustop für ein Affenhaus aufhob.
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.02.2014
In einem Wohngebiet ist der Betrieb von Ferienwohnungen unzulässig, da von der Beherbergung eine nicht zumutbare Belästigung der Nachbarschaft ausgeht.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.02.2014
Der Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen auch bei der Vereinbarung einer Indexmiete dulden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2014
Bei der Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person auf eine andere juristische Person gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über, mithin erlischt der Verwaltervertrag nicht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2014
 

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