Wenn der Vermieter seine Mietwohnung an das Kabelnetz anschließen lassen will, muss der Mieter zustimmen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich dabei um eine gewöhnliche Modernisierung handelt, für die die Zustimmung des Mieters nicht erforderlich ist. Die Richter stellen dazu fest: Ein Vermieter muss sich bei einer Modernisierung nicht auf eine durchschnittliche Ausstattung beschränken, sondern kann auch überdurchschnittliche, den Wohn- und Mietwert des Objektes verbessernde Maßnahmen durchführen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vermieter eine Luxusmodernisierung plant. Doch ein Kabelanschluss ist trotz digitalem Fernsehen und günstiger Set-Top-Boxen kein Luxus.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.